Natur und Tiere erleben...



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Erlebniszentrum Spessart


1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Erlebniszentrum Spessart vertreten durch Monika Bodirsky, Ernteweg 12, 63863 Eschau, Tel. 0151-20101262 info@erlebniszentrum-spessart.de 
Bei allen Veranstaltungen setzt das Erlebniszentrum Spessart durchschnittliche und altersgemäße Gesundheit und Belastbarkeit voraus.
Für selbst- oder fremd-verschuldete Gefährdungen wird keine Haftung übernommen.
Änderungen der Tourenplanung (Verlaufes), sofern der Charakter der Leistung nicht wesentlich Schaden nimmt, bleiben vorbehalten.


2. Buchung und Zahlungsbedingungen
Buchung von Veranstaltungen rund um den Hund, Hundetraining, Eseltouren, Seminare, Workshops:
Buchen Sie über das Buchungsportal, rufen Sie an oder schicken Sie eine Mail, um Ihren Wunschtermin zu buchen. Sie erhalten eine Buchungsbestätigung, mit der formlos ein Vertrag zwischen Ihnen als Kunde und dem Erlebniszentrum Spessart als Veranstalter zustande kommt. Mit Ihrer Buchung und unserer Buchungsbestätigung verpflichten sich beide Vertragspartner zur Erfüllung.
Alle Veranstaltungen sind bei Beginn in Bar oder per Vorauskasse zu bezahlen.
Bei Nichtzahlung besteht kein Anspruch auf Leistungen durch das Erlebniszentrum Spessart und berechtigt dieses zur Verweigerung der Leistung, ohne dass Gegenansprüche des Kunden entstehen. Der Kunde tritt gebuchte Termine rechtzeitig an. Bei einem verspätetem Terminantritt durch den Kunden wird die bereits verstrichene Zeit aus organisatorischen Gründen nicht an die gebuchte Zeit angeschlossen. 
Relevante Erkrankungen und das Mitbringen von Tieren bei den Buchungen sind dem Veranstalter bei der Anfrage zu melden.
Mitwirkungspflicht des Hundehalters: Der Hundehalter hat vor Beginn einer Aktion den Veranstalter über sämtliche Erkrankungen und Verhaltensweisen seines Hundes vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen zu informieren.   

Kauf von Gutscheinen:
Rufen Sie an oder schicken Sie eine Mail, um einen Gutschein für eine Eseltour, Hundetraining und/oder für andere Veranstaltungen zu bestellen.
Sie erhalten nach Bestellung eines Gutscheines eine Rechnung als PDF Datei per Mail. Nach Zahlung der Rechnung wird der Gutschein von uns per Post oder E-Mail an Sie gesendet. Alternativ können Sie den Gutschein auch bei uns abholen und die Rechnung in Bar begleichen.
Der Gutschein kann mit einem konkreten, gebuchten Termin versehen werden. Sofern kein konkreter Termin vereinbart wurde, hat der Gutscheininhaber keinen Anspruch auf einen bestimmten Termin. Gutscheininhaber sollten sich frühzeitig anmelden, um ihren Wunschtermin zu reservieren.
Nicht am Veranstaltungstag mitgebrachte Originalgutscheine sind zu dieser Veranstaltung nicht einlösbar, sondern können nur bei einer neuen Veranstaltung verrechnet werden. Der Veranstaltungspreis ist dann komplett in bar zu entrichten.

3. Rücktritt / Kündigung durch den Kunden
Rücktritt vom Vertrag / Stornierung
Hundetraining, Eseltouren, Seminare: Der Kunde hat das Recht, jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Die Rücktrittserklärung ist grundsätzlich formlos möglich. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt die gebuchte Leistung aus anderen Gründen nicht wahr, hat das Erlebniszentrum Spessart Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die infolge Bereitstellung der Leistung entstanden sind. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Berechnung des Ersatzanspruches ist das Datum des Zugangs der Erklärung.
Muss der Teilnehmer seine verbindliche Buchung zurücknehmen, wird pauschaliert folgender Aufwandsersatz in Rechnung gestellt:.
    • 14 Tage bis 24 h vor dem gebuchten Termin:
Stornogebühr in Höhe von 25% des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 5 Euro.
    • 24 h bis unmittelbar vor dem gebuchten Termin:
Stornogebühr in Höhe von 100% des vereinbarten Preises.
Erscheint der Teilnehmer nicht zum vereinbarten Termin, gilt dies als Rücktritt. Wenn ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht teilgenommen wird, werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt. Rücktrittsgebühren werden sofort nach Erklärung des Rücktritts fällig. Da unabhängig von den Ursachen, die zum Rücktritt führen, Rücktrittskosten berechnet werden, wird der Abschluss einer Reise- Rücktrittskostenversicherung empfohlen.
Gutschein: Ein Rücktritt nach erfolgtem Kauf ist nicht möglich, Zahlungen werden nicht erstattet.
Kündigung
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag nach Touren-/Veranstaltungsbeginn aufgrund von schlechtem Wetter zu kündigen. Die Touren/Veranstaltungen können auch bei schlechtem Wetter, gegebenenfalls unter geänderter Route/Programm, stattfinden. Bei höherer Gewalt (Unwetter, u. ä.) und dieser gleichstehenden, außergewöhnlichen Ereignissen wird vor Ort in Absprache zwischen dem Erlebniszentrum Spessart und dem Kunden geprüft, ob der Vertrag gekündigt werden muss oder Touren-/Programmanpassungen vorgenommen werden können und die Tour/Veranstaltung in veränderter Form durchgeführt werden kann.

4. Rücktritt / Kündigung durch das Erlebniszentrum Spessart
Rücktritt vom Vertrag / Stornierung
Für das Erlebniszentrum Spessart besteht ein Rücktrittsrecht, wenn die Tour/Veranstaltung oder die planmäßige Durchführung durch zu wenig Teilnehmer, nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen von höherer Gewalt, Krankheit des Tourenbegleiters/Referenten oder der Esel, etc. Das Erlebniszentrum Spessart ist verpflichtet, die Teilnehmer rechtzeitig – eventuell telefonisch – zu unterrichten. Weitere Ansprüche gegenüber dem Erlebniszentrum Spessart bestehen jedoch nicht.
Kündigung
Nach Beginn der Tour/Veranstaltung ist die Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer besonderen Frist insbesondere in den folgenden Fällen möglich:
    • Das Erlebniszentrum Spessart erwartet, dass ein freundlicher und liebevoller Umgang mit den Tieren gepflegt und die Natur nicht vorsätzlich beeinträchtigt wird. Sollte grob dagegen verstoßen werden, hat der Veranstalter die Möglichkeit, den Teilnehmer unter Begründung auszuschließen.
    • Gleiches gilt, wenn der Kunde bzw. ein Teilnehmer den Anweisungen und Empfehlungen des Tourenbegleiters/Referenten nicht Folge leistet und hierdurch sich oder/und andere Teilnehmer sowie Dritte in Gefahr bringt.
    • Höhere Gewalt (Unwetter, u. ä.) und dieser gleichstehende, außergewöhnliche Ereignisse, die der Durchführung der Veranstaltung grundsätzlich entgegenstehen
In derartigen Fällen und bei vorzeitigem Abbruch besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder Teilerstattung des bezahlten Preises.

5. Gewährleistung / Dienstleistung 
Der Veranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Aktion /Touren/Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung aller Tiere und der Tourenbegleitung/Referenten, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ein indem er seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten einbringt, ein Erfolgsversprechen wird nicht gegeben.
Sofern die Leistung vom Veranstalter nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde in angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Er ist jedoch verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken. Beanstandungen (Mängelanzeigen) sind unverzüglich und vor Ort gegenüber dem Tourenbegleiter/Referenten zu äußern. Der Veranstalter ist berechtigt und verpflichtet, nach Möglichkeit sofortige Abhilfe zu schaffen.
Im Falle des Vorliegens eines Mangels und der fehlgeschlagenen Abhilfe durch den Veranstalter, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Anstelle der Kündigung kann er die Veranstaltung wahrnehmen und im Fall der fehlgeschlagenen Abhilfe Minderung der Vergütung verlangen. Sonstige Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung bestehen aber nicht.

6. Haftungsbestimmungen
Das Erlebniszentrum Spessart übernimmt keine Haftung für Krankheit oder Verletzung, Schaden, Verlust, Unfall, Verspätungen oder Unregelmäßigkeiten, die direkt oder indirekt vor, während oder nach der Tour/Veranstaltung entstehen. Die Haftung des Veranstalters aus vertraglich ableitbaren Schadensersatzansprüchen ist – mit Ausnahme von Körperschäden – insgesamt auf die Höhe des dreifachen der vereinbarten Vergütung beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht garantiert der Veranstalter eine gewissenhafte Durchführung seines Angebots und die Richtigkeit der beschriebenen Leistungen. Das Erlebniszentrum Spessart verpflichtet sich, das Angebot sorgfältig vorzubereiten. Geringfügige Änderungen sind möglich, sofern sie den Gesamtcharakter der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Umsetzung der dem Teilnehmer während der Buchung gezeigten Methoden und Übungen entstehen können.

7. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Reise-Versicherungs-Pakets.
Die Tiere sind für Sie mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert. Somit sind Schäden gegenüber Dritten abgesichert. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an dem Veranstalter, andere Personen, dem Ort sowie an den Geräten durch ihn oder seiner Begleitung Personen / Tiere verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

8. Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Erlebniszentrum Spessart . Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, und für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlagert haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Veranstalters. In unserem Fall ist das Amtsgericht Obernburg am Main zuständig. 

Stand: 01.01.2023





















 



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